AGB

A. Allgemeine Bestimmungen:

§ 1 Warenzeichen:
Alle Texte, Bilder, Graphiken, und zum Download angebotene Dateien unterliegen dem Urheberrecht und anderen Gesetzen zum Schutz geistigen Eigentums. Der Inhalt dieser Websites darf nicht zu kommerziellen Zwecken kopiert, verbreitet, verändert oder Dritten zugänglich gemacht werden.
Einige der Internet-Seiten von www.navideo.net bzw. www.navideo.de
bzw. die Dokumentation der Produkte enthalten auch Bilder oder Produktbezeichnungen, die dem Copyright Dritter unterliegen. Alle auf den Seiten von Navideo dargestellten Inhalte (Produkt- und Markennamen) unterliegen, soweit nicht unternehmensintern verfasst und gestaltet, dem jeweiligen Rechteinhaber und dienen lediglich zu beschreibenden Zwecken und zur Veranschaulichung. Alle auf dieser Website genannten Marken- und Produktnamen fremder Hersteller sind nur als beschreibende Angaben zu verstehen. Aus deren Verwendung kann nicht geschlossen werden, dass diese frei von Rechten Dritter sind.

§2 Links:
Auf diesen Webseiten finden Sie Links zu anderen Seiten im Internet. Für all diese Links gilt, dass Navideo keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten hat. Deshalb distanziert sie sich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller von dieser Website aus gelinkten Seiten. Diese Erklärung gilt für alle in dieser Website aufgeführten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen die Links führen.

§ 3 Lieferung
Software/Services:
(1) Sämtliche Software-Versionen werden auf den Internet Seiten von navideo.net oder navideo.de zum Download angeboten
(2) Nach Zahlungseingang und nach den Empfang der Kennung des entsprechenden Gerätes verpflichtet sich Navideo innerhalb von 48 Stunden die Freischaltungs-Daten per Email and den Käufer zu schicken. Kann dieser Verpflichtung aus verschiedensten Gründen nicht nachgekommen werden, so hat der Käufer das Recht von Kauf zurückzutreten und sich den Kaufbetrag umgehend erstatten zu lassen.
(3) Bei Verdacht auf Missbrauch behält sich Navideo das Recht vor, einen Kauf zu verwehren oder von einem Nutzungsvertrag zurückzutreten.
Hardware:
(1) Die Lieferpflicht der Navideo und alle Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Die Lieferung erfolgt durch Sendung ab Lager an die vom Kunden mitgeteilte Adresse. Die Lieferung erfolgt gegen eine Verpackungs- und Versandkostenpauschale, deren genauer Betrag bei jeder Lieferung gesondert ausgezeichnet ist.
(2) Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware dem Transportunternehmer übergeben worden ist, oder bei Abholung durch den Kunden mit der Bereitstellung der Ware. Dies gilt auch, wenn Navideo die Transportkosten trägt.
(3) Evtl. genannte Liefertermine sind unverbindlich, sofern nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
(4) Liefert Navideo nicht bis zum vereinbarten Termin, kann der Kunde nach Ablauf von einer Woche Navideo eine angemessene Nachfrist (von mindestens 3 Wochen) setzen mit der Erklärung, dass er nach fruchtlosem Ablauf vom Vertrag zurücktrete.

§ 4 Haftungssausschluss:
(1) Weder Navideo noch seine Lieferanten haften Ihnen oder einem Dritten für Schäden, weder direkte noch indirekte oder zufällige Schäden, Folgeschäden oder andere Schäden (einschließlich in jedem Fall aber nicht beschränkt auf Schäden wegen der fehlenden Möglichkeit, die Ausrüstung zu nutzen oder auf Daten zuzugreifen, wegen
Datenverlusts, Verlust von Geschäftsmöglichkeiten, Geschäftsunterbrechung oder Ähnlichem), die aus der Nutzung oder nicht möglichen Nutzung der Software und/oder Hardware entstehen.
(2) Diese Website wurde mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt. Trotzdem kann die Fehlerfreiheit und Genauigkeit der enthaltenen Informationen nicht garantiert werden. Navideo schließt jegliche Haftung für Schäden aus, die direkt oder indirekt aus der Benutzung dieser Website entstehen. Die zum Download angebotenen Dateien werden vom Unternehmen vor Veröffentlichung auf Virenbefall getestet. Trotzdem wird empfohlen, die heruntergeladene Datei vor Verwendung eingehend mit neuester Virenschutzsoftware zu untersuchen. Das Unternehmen übernimmt keine Haftung für eventuelle direkt oder indirekt durch die zum Download angebotene Software verursachte Schäden. Sie sind daher gehalten, vor dem Aufspielen jeglicher Software von Navideo, ein Datensicherung Ihres Systems anzufertigen.
(3) Beachten Sie, dass es beim Einsatz von Produkten, deren Funktionsfähigkeit auf externe Systeme basiert (Mobilfunk, Internet, GPS-Satelliten...), zu Ausfällen kommen kann. Eine absolute Zuverlässigkeit kann also in keinster Weise garantiert werden, da alle o.g. externe Systeme jederzeit ausfallen oder an bestimmten Orten nicht erreichbar sein können. Bedienen Sie die Produkte von Navideo nicht im laufenden Straßenverkehr.

§ 5 Widerrufsrecht
(1) Nur als Verbraucher im Sinne von §13 BGB hat der Kunde in den gesetzlich bestimmten Fällen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware das Recht auch ohne die Angabe von Gründen, seine Willenserklärung auf Abgabe der Bestellung zu widerrufen. Der Beginn der Widerrufsfrist setzt neben dem Erhalt der Ware eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung in Textform voraus. Der Widerruf hat schriftlich oder durch Rücksendung der bestellten Ware zu erfolgen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware.
Im Falle eines schriftlichen Widerrufs ist der Kunde verpflichtet, bereits erhaltene Waren unverzüglich, spätestens innerhalb einer Frist von 7 Tagen an

NAVIDEO
Dr. Günter Guttroff
Laurentiusweg 4
D-97950 Ilmspan

zurückzusenden. Die Rücksendung geschieht auf Kosten und Gefahr von Navideo. Bei einer Bestellung bis zu einem Wert von 40,00 EUR trägt jedoch der Kunde die Kosten der Rücksendung, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.
(2) Der Kunde hat für Untergang, Verbrauch, Veräußerung, Belastung, Verarbeitung, Umgestaltung oder Verschlechterung der Ware Wertersatz zu leisten. Dies gilt auch für Verschlechterung durch bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware oder Rücksendung ohne Originalverpackung. Bitte heben Sie daher die Originalverpackung auf und benutzen Sie das Gerät erst, wenn Sie sich entschieden haben, von Ihrem Widerrufsrecht keinen Gebrauch zu machen. Hat der Kunde die Ware vor Ausübung des Widerrufsrechtes in Gebrauch genommen, so ist Navideo berechtigt, vom Kunden Wertersatz zu verlangen. Eine Ersatzpflicht besteht nicht, wenn der Kunde die Ware lediglich prüft und nicht darüber hinausgehend nutzt.
(3) Ein Widerrufsrecht nach § 5 (1) besteht nicht in den folgenden Fällen:
- bei der Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder
- eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind;
- bei der Lieferung von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Kunden oder einem Dritten entsiegelt worden sind;
- in den sonstigen Fällen des § 312d Abs. 4 BGB.

Ladungsfähige Anschrift:
NAVIDEO
Dr. Günter Guttroff
Laurentiusweg 4
D-97950 Ilmspan

§6 Schlussbestimmungen
(1) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Ansprüche Würzburg. Erfüllungsort ist in diesen Fällen der Geschäftssitz von Navideo.
(2) Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Geltung des UN-Kaufrechts und des deutschen Internationalen Privatrechts ist ausgeschlossen.


B. Besondere Bestimmungen für den Kauf von Software


Navideo - Lizenzbestimmungen (EULA)

§ 1 Umfang der Bestimmungen
Diese Vereinbarung regelt die Beziehung zwischen dem Anwender und Navideo.
Von Navideo hergestellte Software wird nachfolgend mit "Software" bezeichnet. Gegenstand dieser Vereinbarung sind urheberrechtliche Belange.


§ 2 Nutzungsumfang
(1) Navideo räumt dem Anwender das einfache, nicht ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht zur Nutzung der Software mit dem in der Bestellung festgelegten Nutzungsvolumen ein. Die Lizenzierung beinhaltet das Recht, die Software gemäß der Dokumentation und dieser Bestimmungen zu installieren und zu nutzen.
(2) Navideo weist den Anwender ausdrücklich darauf hin, dass eine vollständige Nutzung der Software erst nach einer entsprechenden Registrierung möglich ist.
(3) Der Anwender hat sicherzustellen, dass die oben genannten Nutzungsbeschränkungen eingehalten werden.
(4) Jede Nutzung, die über den im Vertrag festgelegten Rahmen hinausgeht, bedarf der schriftlichen Zustimmung von Navideo. Erfolgt die Nutzung ohne diese Zustimmung, so stellt Navideo den für die weitergehende Nutzung anfallenden Betrag laut aktueller Preisliste in Rechnung. Navideo bleibt die Geltendmachung eines weiteren Schadensersatzanspruches vorbehalten. Dem Anwender bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
(6) Der Anwender verpflichtet sich unter keinen Umständen Manipulationen an der Software vorzunehmen, etwa um den Registrierschutz zu umgehen. Bei einer Zuwiderhandlung stellt Navideo einen Schadensersatzanspruch in der Höhe des dadurch verursachten Gesamtschadens.
(5) Alle oben genannten Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Lizenzsumme auf den Anwender über.


§ 3 Urheber- und Schutzrechte
(1) Der Anwender erkennt die Urheberrechte von Navideo und damit die ausschließliche Nutzungs- und Verwertungsrechte an der Software an. Die ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte bestehen auch an Softwareerweiterungen oder -änderungen, die Navideo für den Anwender auftragsgemäß erstellt hat.
(2) Gesetzlich und vertraglich untersagt sind insbesondere jedes nicht ausdrücklich erlaubte Kopieren der Software als Ganzes oder in Teilen, jedes nicht ausdrücklich erlaubte Weitergeben der Software und das Entwickeln ähnlicher Software oder Softwareteile oder Benutzung der vertragsgegenständlichen Software als Vorlage.
(3) Der Anwender erkennt die Copyrights und Namensrechte von Navideo an der Software und der dazugehörigen Dokumentation an. Es ist ihm untersagt, Urheberrechtshinweise und Hinweise auf bestehende Schutzrechte zu entfernen, zu verändern oder sonst wie unkenntlich zu machen.


§ 4 Weitergabe der Software
(1) Die Software wird bei der Registrierung an genau einen PC oder PocketPC gebunden. Diese Registrierung ist unveränderlich und nicht übertragbar auf eine andere Hardware.
(1) Der Anwender darf die Software nur in Verbindung mit der registrierten Hardware einschließlich des sonstigen Begleitmaterials auf Dauer an Dritte veräußern oder verschenken, vorausgesetzt der erwerbende Dritte erklärt sich mit der Weitergeltung der vorliegenden Vertragsbedingungen auch ihm gegenüber einverstanden.
(3) Der überlassende Anwender muß sämtliche Programmkopien einschließlich gegebenenfalls vorhandener Sicherheitskopien übergeben oder die nicht übergebenen Kopien vernichten. Für die Zeit der Überlassung der Software an den Dritten steht dem überlassenden Anwender kein Recht zur eigenen Programmnutzung zu. Eine Vermietung zu Erwerbszwecken oder das Verleasen sind unzulässig.
(4) Der Anwender darf die Software Dritten nicht überlassen, wenn der begründete Verdacht besteht, der Dritte werde die Vertragsbedingungen verletzen, insbesondere unerlaubte Vervielfältigungen herstellen.


§ 5 Vervielfältigungsrechte und Zugriffsschutz
(1) Der Anwender darf die Software vervielfältigen, soweit die jeweilige Vervielfältigung für die Benutzung der Software notwendig ist. Zu den notwendigen Vervielfältigungen zählen die Installation des Programms vom Originaldatenträger auf den Massespeicher der eingesetzten Hardware sowie das Laden des Programms in den Arbeitspeicher.
(2) Darüber hinaus kann der Anwender eine Vervielfältigung zu Sicherungszwecken vornehmen. Es darf jedoch grundsätzlich nur eine einzige Sicherungskopie angefertigt und aufbewahrt werden. Diese Sicherungskopie ist als solche zu kennzeichnen.
(3) Ist aus Gründen der Datensicherheit oder der Sicherstellung einer schnellen Reaktivierung des Computersystems nach einem Totalausfall die turnusmäßige Sicherung des gesamten Datenbestandes einschließlich der eingesetzten Computerprogramme unerläßlich, darf der Anwender Sicherungskopien in der zwingend erforderlichen Anzahl herstellen. Die betreffenden Datenträger sind entsprechend zu kennzeichnen. Die Sicherungskopien dürfen nur zu rein archivarischen Zwecken verwendet werden.
(4) Weitere Vervielfältigungen, zu denen auch die Ausgabe des Programmcodes auf einen Drucker sowie das Fotokopieren des Handbuchs zählen, darf der Anwender nicht anfertigen.


§ 6 Mehrfachnutzungen und Netzwerkeinsatz
(1) Der Anwender darf die Software auf jeder ihm zur Verfügung stehenden Hardware einsetzen. Wechselt der Anwender jedoch die Hardware, muß er die Software von der bisher verwendeten Hardware löschen. Ein zeitgleiches Einspeichern, vorrätig halten oder benutzen auf mehr als nur einer Hardware ist unzulässig.
(2) Der Einsatz der überlassenen Software innerhalb eines Netzwerkes oder eines sonstigen Mehrstationsrechnersystems ist unzulässig, sofern damit die Möglichkeit zeitgleicher Mehrfachnutzung der Software geschaffen wird. Möchte der Anwender die Software innerhalb eines Netzwerkes oder sonstiger Mehrstationsrechnersysteme einsetzen, muß er eine zeitgleiche Mehrfachnutzung durch Zugriffsschutzmechanismen unterbinden oder Navideo eine besondere Netzwerklizenzgebühr entrichten, deren Höhe sich nach Anzahl der an das Rechnersystem angeschlossenen Benutzer bestimmt. Die im Einzelfall zu entrichtende Netzwerklizenzgebühr wird Navideo dem Anwender umgehend mitteilen, sobald dieser Navideo den geplanten Netzwerkeinsatz einschließlich der Anzahl angeschlossener Benutzer schriftlich bekannt gegeben hat. Der Einsatz in einem derartigen Netzwerk oder Mehrstationsrechnersystem ist erst nach vollständiger Entrichtung der Netzwerklizenzgebühr zulässig.


§ 7 Drittsoftware
Die Software enthält Softwareprodukte Dritter, die in die vertragsgegenständliche Software integriert oder mit ihr geliefert werden. Navideo vermittelt für diese Drittsoftware grundsätzlich nur diejenigen Rechte, die zur generellen Nutzung dieser Programme als Bestandteile der vertragsgegenständlichen Software notwendig sind und die Navideo einzuräumen berechtigt ist. Ein Recht zu Umarbeitung oder Weiterbearbeitung ist darin nicht enthalten.

§ 8 Dekompilierung und Programmänderung
Die Rückübersetzung des überlassenen Programmcodes in andere Codeformen (Dekompilierung) sowie sonstige Arten der Rückerschließung der verschiedenen Herstellungsstufen der Software (Reverse-Engineering) einschließlich einer Programmänderung sind dem Anwender untersagt, es sei denn, sie dienen der Beseitigung schwerer Fehler, insbesondere solcher, die mit organisatorischen oder sonstigen vertretbaren Hilfsmitteln nicht umgangen werden können. Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Programmidentifikation dienende Merkmale dürfen nicht entfernt oder verändert werden. Die Entfernung eines Kopierschutzes oder ähnlicher Schutzroutinen ist ohne Kenntnis oder Mitwirkung von Navideo unzulässig.